Radfahren ohne Hilfsmittel nicht möglich !!!
Versicherten Anfrage vom 11.07.2014
Heinz Schienagel, Adolph-Kolping-Str. 22, 91522 Ansbach
An: Techniker Krankenkasse
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit meiner missglückten Knie-OP 2009 kann ich das linke Knie nur noch ca. 90 Grad abwinkeln und wenig belasten.
An mein Elektrorad hatte ich mir links eine Kindertretkurbel anbringen lassen um überhaupt Rad fahren zu können.
Dies ging aber auch nur sehr schlecht, ich konnte nur mit der Ferse aufs Pedal und der "Tritt" war sehr unrund.
Für mein Knie ist Radfahren aber sehr sinnvoll.
Nun bin ich darauf gestoßen dass es eine spezielles Pendelpedal gibt, dass für Problemfälle wie mich gemacht wurde.
So ein Pendelpedal habe ich mir gekauft und kann nun wieder deutlich besser Rad fahren.
http://www.bikestore.cc/pedalpendel-links-kurbelarmverkuerzer-p-212674.html
Da es ein Hilfsmittel für behinderte Menschen ist, frage ich nun an, ob die TK einen Teil der Kosten (149.- €) übernimmt?
Es grüßt herzlichst
Heinz Schienagel
Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Neuntes Buch
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 14.12.2012 I 2598
§ 1 SGB IX Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Als behinderter Mensch, der nichts unversucht lässt, mit seinem Handicap klar zu kommen, ist es schon sehr enttäuschend, welche Argumente die gesetzlichen Krankenversicherung einsetzt um nichts zahlen zu müssen.
Radfahren gehört also nicht zu den elementaren Grundbedürfnissen!
Ich will nicht verschweigen, dass ich im Allgemeinen mit der Techniker Krankenkasse sehr zufrieden bin. Hier ist offensichtlich die Gesetzeslage sehr befremdlich.
Nun habe ich im Internet eine Seite gefunden, bei der es auch genau um dieses Thema geht. Das Landgericht Berlin hat 2006 entschieden, dass nur Kinder bis zum 15. Lebensjahr einen Anspruch aus der GKV haben.